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   OVG Niedersachsen, 15.04.2010 - 1 ME 22/10   

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https://dejure.org/2010,5106
OVG Niedersachsen, 15.04.2010 - 1 ME 22/10 (https://dejure.org/2010,5106)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.04.2010 - 1 ME 22/10 (https://dejure.org/2010,5106)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. April 2010 - 1 ME 22/10 (https://dejure.org/2010,5106)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Behördliches Aussetzungsverfahren - Nachbarschutz gegen Anlegung eines Parkplatzes mit 27 Einstellplätzen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 6 S. 2 Nr. 2 VwGO; § 80a Abs. 3 S. 2 VwGO; § 46 Abs. 1 S. 2 NBauO
    Entbehrlichkeit der Durchführung des behördlichen Aussetzungsverfahrens trotz Baubeginns bei Beanstandung einer als rücksichtslos angesehenen Nutzung durch den Nachbar; Pflicht eines inmitten eines Karrees gelegenen Wohnhauses zur Anlegung eines Parkplatzes mit 27 ...

  • Deutsches Notarinstitut

    NdsBauO § 46 Abs. 1 S. 2; VwGO §§ 80 Abs. 6 S. 2 Nr. 2, 80a Abs. 3 S. 2
    Keine Entbehrlichkeit des behördlichen Aussetzungsverfahrens trotz Baubeginns

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ist die Stellplatzanlage zumutbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entbehrlichkeit der Durchführung des behördlichen Aussetzungsverfahrens trotz Baubeginns bei Beanstandung einer als rücksichtslos angesehenen Nutzung durch den Nachbar; Pflicht eines inmitten eines Karrees gelegenen Wohnhauses zur Anlegung eines Parkplatzes mit 27 ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 552
  • DVBl 2010, 795
  • BauR 2010, 1912
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2007 - 1 ME 102/07

    Anwendbarkeit der Grundsätze des § 46 Abs. 1 S. 2 Niedersächsische Bauordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2010 - 1 ME 22/10
    Die dafür maßgeblichen Grundsätze habe der Senat in seinem Beschluss vom 27. März 2007 (- 1 ME 102/07 -, NdsVBl. 2007, 199 = BRS 71 Nr. 137) zusammengefasst.

    Die Grundsätze, die bei der Anwendung des § 46 Abs. 1 Satz 2 NBauO hinsichtlich des von Parkbuchten ausgehenden Lärms zu beachten sind, hat das Verwaltungsgericht unter zutreffendem Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 27. März 2007 (a.a.O.) zu Recht eingerückt.

  • OVG Niedersachsen, 13.09.1993 - 12 L 68/90

    Außenwohnbereich; Unzumutbarkeit; Lichtimmissionen; Straßenlaterne;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2010 - 1 ME 22/10
    Ausschlaggebend ist insoweit nicht eine starr an LUX-Werten ausgerichtete Beurteilung, sondern eine konkrete Wertung und Bewertung des Einzelfalls (vgl. Senatsurt. v. 26.2.2003 - 1 LC 75/02 -, NVwZ 2003, 820 = BauR 2004, 68 = BRS 66 Nr. 146 unter Hinweis auf das Urt. d. OVG Lüneburg v. 13.9.1993 - 12 L 68/90 -, UPR 1994, 115 = NVwZ 1994, 713).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2003 - 1 LC 75/02

    Kein Nachbarschutz gegen den Betrieb einer Lichtwerbeanlage auf dem ehemaligen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2010 - 1 ME 22/10
    Ausschlaggebend ist insoweit nicht eine starr an LUX-Werten ausgerichtete Beurteilung, sondern eine konkrete Wertung und Bewertung des Einzelfalls (vgl. Senatsurt. v. 26.2.2003 - 1 LC 75/02 -, NVwZ 2003, 820 = BauR 2004, 68 = BRS 66 Nr. 146 unter Hinweis auf das Urt. d. OVG Lüneburg v. 13.9.1993 - 12 L 68/90 -, UPR 1994, 115 = NVwZ 1994, 713).
  • OVG Niedersachsen, 14.03.1997 - 1 M 6589/96

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Allgemeines Wohngebiet; Lehrlingsinternat;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2010 - 1 ME 22/10
    Daher kann der Nachbar aus einer Unterschreitung der notwendigen Anzahl von Einstellplätzen nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts grundsätzlich keine Abwehrrechte herleiten (vgl. z.B. Beschl. v. 14.3.1997 - 1 M 6589/96 -, BauR 1997, 983 = BRS 59 Nr. 64 unter Hinweis auf Beschl. v. 26.8.1992 - 1 M 3052/92 -, V.n.b., dieser wiederum unter Hinweis auf Beschl. v. 3.12.1987 - 1 OVG B 60/87 -, Die Gemeinde 1988, 79).
  • VGH Hessen, 14.12.1992 - 4 TH 1204/92
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2010 - 1 ME 22/10
    Die Zahl der Einstellplätze kann sich allenfalls dann in abwehrfähiger Weise auswirken, wenn die Unterschreitung der objektiv erforderlichen Zahl zu einem Parksuchverkehr führt, dessen Auswirkungen dem Nachbarn nicht mehr zuzumuten sind (vgl. auch Hess. VGH, Beschl. v. 14.12.1992 - 4 TH 1204/92 -, BRS 55 Nr. 171).
  • OVG Thüringen, 27.06.1994 - 1 EO 133/93

    Aussetzungsantrag; Drittwiderspruch; Behörde; Baugenhemigung; Eilverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.2010 - 1 ME 22/10
    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte es in seinem Beschluss vom 27. Juni 1994 (- 1 EO 133/93 -, juris) ausreichen lassen, dass der Nachbar erst durch den Baubeginn Kenntnis von dem Vorhaben erlangt.
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 1 ME 214/13

    Hinnahme von Beeinträchtigungen und Unannehmlichkeiten durch eine rechtlich

    2007, 102; Beschl. v. 15.4.2010 - 1 ME 22/10 -, juris Rn. 43 = NVwZ-RR 2010, 552 = BRS 76 Nr. 170).
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 146/10

    Kriterien für die Beurteilung der Nachbarverträglichkeit einer Kinderkrippe

    Allerdings muss man insoweit, worauf das Verwaltungsgericht auf Seite 6 des Beschlussabdrucks zutreffend hingewiesen hat, nach der Senatsrechtsprechung (Beschl. v. 15.4.2010 - 1 ME 22/10 -, NVwZ-RR 2010, 552 = BauR 2010, 1912) differenzieren.
  • VG Hannover, 02.06.2021 - 12 B 3771/21

    Aussetzungsantrag

    Sofern sich der Nachbar - wie hier - ausschließlich gegen die mit der Nutzung des Vorhabens verbundenen Einwirkungen bzw. Folgen (hier in Gestalt von Lärm- und Staubimmissionen) wendet, droht "Vollstreckung" im Sinne des § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 VwGO allerdings erst dann, wenn die Aufnahme dieser Nutzung bevorsteht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 03.01.2011 - 1 ME 146/10 -, juris Rn. 9, und Beschl. v. 15.04.2010 - 1 ME 22/10 -, juris Rn. 18 ff.).

    Angesichts des Umfangs des Vorhabens des Beigeladenen war - und ist nach wie vor - auch nicht damit zu rechnen, dass dieses vor Ablauf des Zeitraums, den ein behördliches sowie ein nachfolgendes gerichtliches Aussetzungsverfahren in Anspruch nehmen wird, bereits fertig gestellt und in Gebrauch genommen worden sein wird (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.04.2010 - 1 ME 22/10 -, juris Rn. 21).

    Neben dem von dem Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 80 Abs. 6 VwGO verfolgten Ziel der Entlastung der Verwaltungsgerichte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.01.1997 - 6 M 6987/96 -, juris Rn. 1, und Beschl. v. 03.01.2011 - 1 ME 146/10 -, juris Rn. 10) entspricht es bei dieser Sachlage den Interessen aller Beteiligten, in dem vorgeschalteten behördlichen Aussetzungsverfahren gegebenenfalls "nachzulegen" und so die Chancen in einem sich später möglicherweise anschließenden gerichtlichen Aussetzungsverfahren zu erhöhen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.04.2010 - 1 ME 22/10 -, juris Rn. 20 unter Verweis auf Nds. OVG, Beschl. v. 31.03.2010 - 1 ME 47/10 -, V.n.b.).

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2011 - 1 ME 252/10

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans mit einer gebietsbezogenen

    Anders, als die Antragstellerin meint, versteht er die §§ 80 Abs. 3a Satz 2 i.V.m. 80 Abs. 6 VwGO als Zugangsvoraussetzung (z.B. Beschl. v. 21.10.2009 - 1 ME 192/09 -, NdsVBl 2010, 49 ; Beschl. v. 31.3.2010 - 1 ME 47/10 -, n.v.; Beschl. v. 15.4.2010 - 1 ME 22/10 -, BauR 2010, 1912 ; ebenso der 4. Senat dieses Gerichts, vgl. Beschl. v. 27.8.2010 - 4 ME 164/10 -, DVBl. 2010, 1242).
  • OVG Niedersachsen, 12.04.2017 - 1 ME 34/17

    Bauwich; Drittschutz; Einfügen; Grenzabstand; Nachbarzustimmung;

    Dies gilt, unabhängig von den von der Beigeladenen zu 1. im erstinstanzlichen Verfahren geltend gemachten Bedenken namentlich deshalb, weil nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Grundsatz jeder Nachbar gemäß § 80a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO verpflichtet ist, vor Anrufung des Verwaltungsgerichts einen Aussetzungsantrag zu stellen und dessen Bescheidung abzuwarten (Senatsbeschl. v. 15.4.2010 - 1 ME 22/10 -, NVwZ-RR 2010, 552 = BauR 2010, 1912 = juris Rn. 17 ff. m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots bei Konkurrenz zweier Kommunen

    Es hat hierzu in einem Beschluss vom 15. April 2010 (- 1 ME 22/10 -, BauR 2010, 1912 = NVwZ-RR 2010, 552 ) ausgeführt:.
  • VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 4/16

    Antragsbefugnis; Aussetzungsantrag; Drittschutz; Einstweiliger Rechtsschutz;

    Die vom Antragsgegner zitierte Rechtsprechung des 1. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. nur Beschluss vom 15.04.2010 - 1 ME 22/10 -, juris) bezieht sich auf den Eilrechtsschutz gegen baurechtliche Genehmigungen und dürfte nicht auf Genehmigungen, die - wie hier - auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt worden sind, übertragbar sein.
  • VG Göttingen, 22.02.2023 - 2 B 245/22

    Anlage für soziale Zwecke; Gebietserhaltungsanspruch; Gebietsverträglichkeit;

    Die Grenze zur Rücksichtslosigkeit ist erst dann überschritten, wenn die Beeinträchtigungen und Störungen jedenfalls im Rahmen einer Gesamtschau der vom Objekt ausgehenden Belastungen unzumutbar sind (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 20.12.2013 - 1 ME 214/13 -, Rn. 12; vom 15.04.2010 - 1 ME 22/10 -, Rn. 43; vom 19.12.2006 - 1 ME 207/06 -, Rn. 51; jeweils bei juris).
  • VG Hannover, 27.05.2021 - 12 B 3638/21

    Außenbewirtschaftung; Freibad; Freiluftgaststätte; Freizeitlärm-Richtlinie;

    Sofern sich der Nachbar - wie hier - ausschließlich gegen die mit der Nutzung des Vorhabens verbundenen Einwirkungen bzw. Folgen wendet, droht "Vollstreckung" im Sinne des § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 VwGO allerdings erst dann, wenn die Aufnahme dieser Nutzung bevorsteht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 03.01.2011 - 1 ME 146/10 -, juris Rn. 9, und Beschl. v. 15.04.2010 - 1 ME 22/10 -, juris Rn. 18 ff.).
  • VG Lüneburg, 21.02.2011 - 2 B 85/10

    Absolute Obergrenze der in Nr. 7.4 Abs. 2 Technische Anleitung zum Schutz gegen

    Sinn und Zweck des zwingend vorgeschalteten behördlichen Aussetzungsverfahrens ist es nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, grundsätzlich der verwaltungsinternen Kontrolle zeitweise Vorrang vor der gerichtlichen einzuräumen, um dadurch zum einen die Verwaltungsgerichte zu entlasten, zum anderen der Bauaufsichtsbehörde und dem Bauherrn Gelegenheit zu geben, ggf. "nachzulegen", soweit der Nachbar in seinem Aussetzungsantrag rechtlich triftige Gründe gegen das Vorhaben vorbringt (Nds. OVG, Beschl. v. 15.4.2010 - 1 ME 22/10 -, NVwZ-RR 2010, 552 = BauR 2010, 1912).
  • VG Hannover, 10.01.2012 - 4 B 5078/11

    Gerichtliche Abwägung bei der Wendung eines mittelbar betroffenen

  • VG Lüneburg, 23.07.2013 - 2 B 21/13

    Allgemeines Wohngebiet; Aussetzungsantrag; Baubeginn; Baugebiet; Baugrenze;

  • VG Hannover, 27.05.2021 - 12 B 3640/21

    Außenbewirtschaftung; Freibad; Freiluftgaststätte; Freizeitlärm-Richtlinie;

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